Anzeige
Anzeige
Sechs Jahre Verfahren, sechs Termine, kein Ende in Sicht: BVK rät zur Beschwerde

Jost Vacano reicht Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des “Boot”-Verfahrens ein

Jost Vacano hat auf Anraten des BVK eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidium des Landgerichts Stuttgart eingereicht.

Jost Vacano
Jost Vacano (Bild: Foto: Wikipedia / Thomas Schmidt CC BY-SA 3.0)

Ebenso wird eine Verzögerungsklage gegen das Land Baden-Württemberg erwogen. Grund für dieses Vorgehen ist die Tatsache, dass das Verfahren nunmehr seit sechs Jahren und über sechs Verhandlungsterminen gegen die ARD-Anstalten – außer dem WDR, der zum Verfahren, das in München verhandelt wurde (wir berichteten), gehört – nicht nennenswert vom Fleck gekommen ist.

Hier die Meldung des Berufsverband Kinematografie e.V. in voller Länge:

Dienstaufsichtsbeschwerde im Stuttgarter Verfahren um “Das BOOT”
Jahrelange Verzögerungen erscheinen dem Kläger und dem BVK unerträglich

Jost Vacano, der Kameramann des Welterfolgs “Das BOOT” und vieler anderer bekannter Filme, hat sich vom Vorstand des BVK (Berufsverband Kinematografie) überzeugen lassen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des Verlaufs des Stuttgarter Verfahrens um “Das BOOT” einzureichen. Der Verband hatte darauf gedrungen, formelle Schritte wegen der Verschleppung des Verfahrens einzuleiten, nachdem Vacano in mehreren Vorstandssitzungen von dem unsäglich planlosen Verlauf des Verfahrens berichtet hatte. Nun hat Jost Vacano Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidium des Landgerichts Stuttgart eingereicht. Eine Verzögerungsklage gegen das Land Baden-Württemberg wird ebenfalls erwogen. Vacano hatte zunächst die Besorgnis, dass sich ein solches Vorgehen auf den Prozessverlauf negativ auswirken könnte, während der BVK auf die Unabhängigkeit und Unbeeinflussbarkeit der Gerichte vertraut.

Seit sechs Jahren befasst sich eine Kammer des Landgerichts Stuttgart mit der Zahlungsklage des international renommierten Bildgestalters Jost Vacano gegen die ARD-Anstalten (ausser dem WDR, der im Münchner Parallelverfahren gegen Bavaria Film und die EuroVideo mitbeklagt ist). Bislang ist das Gericht in dem Zahlungsklageverfahren trotz sechs (!) Verhandlungsterminen nicht wesentlich weitergekommen. Man erörtert nach wie vor Fragestellungen, die nach Ansicht des Klägers und seines Rechtsbeistands schon lange geklärt sein sollten bzw. sind.

Dr. Nikolaus Reber, der Anwalt von Vacano, erklärt: “Mein Mandant ist vom Prozessverlauf in Stuttgart mehr als frustriert, und ich bin es auch. In meiner 20-jährigen Anwaltspraxis ist mir ein derartiges Verfahren noch nicht untergekommen! Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte das Landgericht bzw. dessen Prozessführung auch schon in einem Beschluss aus Januar 2012 gerügt und einen Aussetzungsbeschluss wieder aufgehoben. Gleichwohl scheint sich das Landgericht auch nach weiterer jahrelanger Prozessführung mit mittlerweile sechs Verhandlungsterminen nicht in der Lage zu sehen, in der Sache endlich zu entscheiden.”

Der Vorgang wird vom Berufsverband Kinematografie intensiv beobachtet, da es sich um ein wichtiges urheberrechtliches Verfahren handelt. Der Geschäftsführer des BVK, Dr. Michael Neubauer, erläutert: “Der Vorstand des Berufsverbands hat lange Gespräche mit Herrn Vacano geführt, bevor er bereit war, sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die unzumutbare Verfahrensdauer zu wehren. Es ist uns rätselhaft, wieso in Stuttgart noch kein Urteil ergangen ist. Angesichts des fortgeschrittenen Alters von Herrn Vacano erscheint dem BVK das Vorgehen des Gerichts unerträglich. Wenn – wann auch immer – das Urteil endlich kommt, ist davon auszugehen, daß es wieder durch alle Instanzen geht. Das dauert nochmals viele Jahre! Darum hat auch der BVK ein Interesse daran, dass das Vorgehen des Gerichts kritisch hinterfragt wird. Bei seiner Dienstaufsichtsbeschwerde wird der Berufsverband Herrn Vacano mit allen Mitteln unterstützen.”

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.