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Analog zur Initiative von IVS und BFFS

Einheitliche Vergütungsregelung nun auch für Synchronschauspieler in Österreich

Synchronschauspieler und Synchronschauspielerinnen werden in die Vergütungsregelungen der österreichischen Verwaltungsgesellschaft der Filmschaffenden (VdFS) aufgenommen. Eine Initiative der beiden deutschen Schauspielverbände, dem Interessenverband Synchronschauspieler e.V. (IVS) und dem Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) gab Anlass zu dieser Änderung.

Die österreichische VdFS ist die Schwesterngesellschaft der GVL in Deutschland
Die österreichische VdFS ist die Schwesterngesellschaft der GVL in Deutschland (Bild: Foto: Logo VdFS)

Im Juni 2016 wurde bereits entschieden, dass die Leistungen der Schauspielerinnen und Schauspieler aus dem Synchronbereich zweifelsfrei dem urheberrechtlichen Schutz in Österreich unterliegen. Nun befasst sich der Vorstand des VdFS mit einer Satzungsänderung um die Synchronsprecher mit in ihr Vergütungssystem einzubinden.

In dem bisherigen Vorgehen des VdFS sahen die Verbände einen Rechtsverstoß im Bezug auf die geltenden Rechte für die Synchronschauspieler, welche auch in Deutschland tätig sind. Auch wenn die hinzukommende Vergütungssumme für die Schauspieler relativ gering ausfallen wird, kann man von einer wichtigen Entscheidung sprechen. Nun gibt es eine einheitliche Regelung für die urheberrechtlichen Ansprüche der Schauspieler der Synchronbranche.

“Die Leistungen der in Deutschland tätigen Kolleginnen und Kollegen werden in Österreich zwar ebenfalls umfassend ausgewertet, eine Teilhabe an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen wurde bislang allerdings nicht gewährt. Wir freuen uns, dass die VdFS nun eine Änderung der Verteilungsbestimmungen vornimmt“, erklärt Till Völger, Vorstandsvorsitzender des IVS.

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