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Sender akzeptiert 8-Stunden-Arbeitstag

Verhandlungen zu Dienstleister-Arbeitsbedingungen beim MDR abgeschlossen

FairTV, der Interessenverband für faire TV-Produktionen in Deutschland, gibt bekannt, dass die Verhandlungen zwischen IGFF, MFFV und dem MDR nach über einem Jahr abgeschlossen sind.

“Ein kleiner Paukenschlag” sei das Ergebnis: Der Sender ist bereit, auch bei Dienstleistern einen 8-Stunden-Arbeitstag für Kameraleute und -assistenten zu akzeptieren. Beim Sender selbst sei diese Arbeitszeit, wie sie auch im deutschen Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben ist, bereits üblich.

Die Sendervertreter wünschten sich jedoch im Gegenzug eine Verringerung der Teampreise, so Fair TV. Der MDR legte das niedrigste Honorar, als “Aufgreifschwelle” fest, was mit dem Arbeitgeberanteil von 21% ein Mindesthonorar für Kameraleute von 205 Euro pro Arbeitstag ergibt.

Gegen diese Summe wiederum protestieren IGFF und MFFV, und raten, die Tageshonorare trotz Arbeitszeitverkürzung um 1,5 Stunden gleich zu belassen. Der IGFF empfiehlt ein Tageshonorar von 279,51 Euro für Kameraleute und von 181,50 Euro für den EB-Techniker.

FairTV erklärt sich solidarisch mit der IGFF und gleicht die eigene Honoraforderungsempfehlung entsprechend an. Ein Musterbrief für Kameraleute und Kameraassistenten sei in Vorbereitung, heißt es, und würde spätestens am Montag per Email an alle mitteldeutschen Kameraleute und -assistenten verschickt. Für Editoren sei eine entsprechende Aktion im vierten Quartal geplant.

FairTV ruft dazu auf, das Thema bei den Auftraggebern aktiv anzusprechen, damit nicht bereits ausgehandelte Honorare über das Argument der Arbeitszeitverkürzung eigenmächtig reduziert werden.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Genauere Info zum Hintergrund bitte. Dienstleister = Personaldienstleister? Tageshonorar zahlt Sender an den PDL, welcher festangestellte Kameraleute zur Verfügung stellt? Oder ist einfach die Empfehlung für externe Kameraleute 280€/Tag zu zahlen?

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  2. Das sind Rahmenverträge fürs Tagesgeschäft, also kurzfristige Dreh- und Schnittarbeiten. Die empfohlenen Tagessätze sind die Netto-Honorare, die von den Kameraleuten in Rechnung gestellt werden. Die genannten Untergrenzen stellen bislang lediglich eine Selbstverpflichtung der anbietenden Produzenten dar und sind in ihrer Höhe geradezu lächerlich. Sie koppeln jedoch auch erstmals die Honorare von selbständigen Medienschaffenden an die tarifgebundnen Löhne von Festangestellten im Sender – darauf kann man aufbauen.

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