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Einigung in der vierten Runde

Tarifabschluss für Filmschaffende

Die Gewerkschaft ver.di, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und die Produzentenallianz haben sich in der vierten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die 25.000 Film- und Fernsehschaffenden geeinigt, die für die Dauer von einzelnen Filmproduktionen angestellt werden.

Dabei hebt ver.di besonders hervor, dass es gelungen sei, die Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden zu begrenzen. Bis Ende des Jahres 2020 sollen die Tarife stufenweise um durchschnittlich 7,6 Prozent, mindestens jedoch 30 Euro steigen.

„Mit der Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden konnte ver.di ein seit Jahren verfolgtes Tarifziel durchsetzen, und die Gagenerhöhungen liegen erneut deutlich über dem Branchendurchschnitt, auch weil wir uns mit der überproportionalen Erhöhung von 30 Euro durchsetzen konnten”, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. “Ein weiterer Erfolg ist die Aufnahme von zehn weiteren Berufen in die Gagentabelle, die auch gleich von den vereinbarten Tarifsteigerungen profitieren.“

Die Verhandlungen waren im Vorfeld vom Berufsverband Kinematografie (BVK) und der Arbeitsgemeinschaft „Verbände PRO Tarif“ kritisiert worden, wobei man die Tarifparteien in mehreren Punkten auf einem Irrweg sah.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Kaum zu glauben wie dreist Verdi das als Erfolg deklariert, nachdem Sie vor vielen Jahren die Tageshöchstarbeitszeit in den Tarifvereinbarungen zu Ungunsten der Filmschaffenden auf 13 Stunden zuließen.
    Die weitere Frage ist wieviele Mitglieder die Gewerkschaft den überhaupt vertritt aus dem Filmbereich. Es besteht berechtigter Zweitel, dass die Mehrzahl der Filmschaffenden für die diese Tarifverträge verhandelt werden, garnicht in der Gewerkschaft beheimatet sind.

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    1. “Mit der Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden konnte ver.di ein seit Jahren verfolgtes Tarifziel durchsetzen”

      Statt der bisher an 4 von 5 Tagen im Tarif erlaubten 13 Stunden, ist die tägliche Arbeitszeit bei 12 Stunden gedeckelt. Eine Arbeitszeitkürzung (übrigens mit 0 € Lohnausgleich) von wöchentlich (4×13+12=) 64 Stunden um 4 Stunden auf 60 Stunden.

      Ein Streik für eine NICHTAnnahme des Tarifs würde sich lohnen. Er würde die Arbeitszeit wöchentlich um 14 Stunden reduzieren: nämlich auf die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich (64-5×10=14).

      Auch die, nach altem, wie neuem Tarifvertrag möglichen Ausnahmen für Arbeiszeiten über 13 bzw. 12 Stunden am Stück hinaus, würden durch eine Ablehnung des Tarifvertrages eindeutig verboten.

      “Bis Ende des Jahres 2020 sollen die Tarife stufenweise um durchschnittlich 7,6 Prozent, mindestens jedoch 30 Euro steigen.”

      7,6 % auf 3 Jahre sind ungefähr 2,5 % Gagenerhöhung pro Jahr. Zieht man die aktuelle Teuerungsrate von 2,2 % (Mai 2018: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1045/umfrage/inflationsrate-in-deutschland-veraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahresmonat ) ab, bleibt eine Gagenerhöhung von 0,3 %.

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