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BVR, BFFS, BVK, VDD, BFS und VSK

Kreativ-Verbände stellen sich gegen Pläne für öffentlich-rechtliche Mediatheken

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 3. November die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags beschlossen. Darin wird dazu aufgerufen, die Verlängerung der Verweildauer von Beiträgen in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken “aufwendungsneutral” zu regeln. Nach Ansicht der Kreativ-Verbände BVR und BFFS käme dies einer “Teil-Enteignung von Urhebern, Künstlern und Produzenten” gleich.

(Bild: Foto: Timo Landsiedel)

Zwar wurden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu mehr “Reformwillen und Sparmaßnahmen” aufgefordert. Doch es soll die Verweildauer von Beiträgen in den Online-Mediatheken deutlich ausgeweitet werden. Dies soll laut der Aussage der Vositzenden der Ministerpräsidenten-konferenz Malu Dreyer “aufwendungsneutral” geschehen. Die Verbände BVR, BFFS, BVK, VDD, BFS und VSK haben in einer Gemeinsamen Verlautbarung ihren Unmut aufgrund des Entwurfes zum Ausdruck gebracht. In dem Entwurf sehen sie den Versuch, “den Kreativen zum Teil sogar gesetzlich verbriefte Vergütungsansprüche zu berauben”.

Des Weiteren sehen die Verbände einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Dort ist festgehalten, dass “Urheber angemessen vergütet und am Erfolg ihrer Film- oder Fernsehwerke beteiligt werden müssen”. In Bezug auf diese Regelung gibt es bereits Unstimmigkeiten zwischen Verbänden und den Rundfunkanstalten. Daher befinden sich ARD und ZDF in Verhandlungen oder Schlichtungsverfahren mit den Verbänden. Die Planung nun das Onlineangebot “aufwendungsneutral” zu erweitern, würde das Ungleichgewicht zwischen den Leistungen, die von den Filmschaffenden erbracht wurden und einer angemessene Vergütung noch vergrößern. Eine angemessene Vergütung wäre dann kaum mehr möglich.

“Mit der Freibier-für-alle-Forderung lügt sich die Politik in die Tasche”, hält BFFS-Vorstand Heinrich Schafmeister den Ministerpräsidenten vor, “Im Leben ist nichts umsonst. Schon seit Jahren werden unsere Filme in den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen platziert, ohne dass wir dafür fair bezahlt werden. Nun sollen wir auch noch über die bisherige Sieben-Tage-Beschränkung hinaus übers Ohr gehauen werden.”

“Der Beschluss der Länder widerspricht in eklatanter Weise dem Geist des Rundfunkstaatsvertrages und des Grundgesetzes”, unterstreicht Dr. Jürgen Kasten, Geschäftsführer des Regieverbandes (BVR): “im Rundfunkstaatsvertrag werden in einer Protokollnotiz ARD und ZDF ausdrücklich zu fairen terms of trade gegenüber Urhebern, ausübenden Künstlern und Produzenten aufgefordert und in Artikel 14 des Grundgesetzes wird auch beziehungsweise gerade das geistige Eigentum besonders geschützt”.

Dr. Michael Neubauer, Geschäftsführer des Bundesverbands Kinematografie (BVK), ergänzt: “ARD und ZDF haben ohne die Kreativen kein frisches und qualitätsvolles Programm, sie können dann nur noch aus der Konserve senden und ihren wichtigen gesellschaftlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. Dann hätten antidemokratische, spaltende Strömungen endgültig freie Bahn. Genauso wenig, wie es eine “aufwendungsneutrale” Demokratie gibt, können öffentlich-rechtliche Sendungen “aufwendungsneutral” dem breiten Publikum zugänglich gemacht werden.”

Im Februar 2018 wird sich entscheiden, ob der Begriff, “aufwendungsneutral”, den die Ministerpräsidenten in ihrem Entwurf verwendet, wirklich bei der Überarbeitung der Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehen bleiben wird. Die Verbände würden dies als “eine Katastrophe” ansehen, da so vielen Filmschaffenden eine Refinanzierungsmöglichkeit genommen würde.

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