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Produzentenallianz, ver.di und Bundesverband einigen sich auf Tarifvertrag

Covid-19: Kurzarbeit am Filmset mit Aufstockung auf Tarifgagen

Innerhalb weniger Tage haben sich die Arbeitgeber, vertreten durch die Produzentenallianz, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der Bundesverband Schauspiel (BFFS) auf einen Tarifvertrag geeinigt. Dieser ermöglicht Kurzarbeit mit einer Aufstockungsregel für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende. 

Das hat es in der Filmbranche noch nicht gegeben: Ab sofort besteht ein Tarifvertrag, der Kurzarbeit mit einer Aufstockungsregel auch für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende festlegt. Für die wegen der Corona-Krise unterbrochenen oder abgesagten Filmdrehs werden bei angeordneter Kurzarbeit damit die Einkünfte der Filmschaffenden auf dem Niveau der Tarifgage abgesichert. Die Verhandlungen wurden in kürzester Zeit zwischen den Arbeitgebern (Produzentenallianz) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) abgeschlossen.

“Wir haben angesichts von Corona blitzschnell ein Werkzeug geschaffen, das allen ab sofort helfen kann. Produktionsfirmen brauchen Hilfe durch die Mittel zum Kurzarbeitsgeld – und vor allem die Filmschaffenden, denen nun Einkünfte wegbrechen, brauchen eine Aufstockung des Kurzarbeitsgelds
über die gesetzlichen Regeln hinaus auf die volle Tarifgage. Die Tarifpartner der Branche haben eine vorbildliche Lösung gefunden”, erklärt Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.

“Angesichts einer beispiellosen, existenziellen Krise der Film- und Fernsehwirtschaft in unserem Land ist die konstruktive Einigung der Tarifpartner, vor allem innerhalb eines so kurzen Zeitraumes, bemerkenswert. Wir möchten daher ausdrücklich die konstruktive und zügige Zusammenarbeit mit unseren Sozialpartnern ver.di und dem BFFS loben”, ergänzt Alexander Thies, Vorstandsvorsitzender der Produzentenallianz. “Mit Blick auf die akute Krisenlage wurde hier mit großem Engagement an einer Lösung gearbeitet und einmal mehr Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt – gerade auch in extrem schwierigen Zeiten. Das schafft Vertrauen und Verlässlichkeit auch für künftige Tarifabschlüsse.“

Die tarifgebundenen Produktionsfirmen verpflichten sich für die auf Produktionsdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden zu einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes von gesetzlich derzeit 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettolohns auf die vollen Tarifgagen. Die jeweilige Gagensumme wird für die Berechnung der Aufstockung bei den monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die Arbeitslosenversicherung gedeckelt. Für Schauspielerinnen und Schauspieler, die keine Tarifgagen erhalten, gilt abweichend davon, dass auf die individuell vereinbarten Gagen der Aufstockungsbetrag gezahlt wird. Diese Summe wird bei 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenzen für die Arbeitslosenversicherung gedeckelt.

Die Tarifregelungen gelten zwingend für alle Kurzarbeitsmaßnahmen an Filmsets bei tarifgebundenen Produktionen direkt nach Unterzeichnung des Tarifvertrags ab dem 25. März 2020. Sie sind frühestens kündbar zum 30. Juni 2020. Vorher vereinbarte Kurzarbeit ab dem 1. März 2020 kann nur mit Einverständnis der Produktionsunternehmen unter die Regeln des Tarifvertrags fallen und damit verbessert werden.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Welche Idee gibt es denn zu der Frage, woher die Produktionsfirmen die Mittel bekommen sollen, um die Aufstockung auf 100% zu bezahlen?

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  2. Fast alle großen Produktionsfirmen wie UFA, Constantin, Bavaria haben außertarifliche Verträge, sprich es greift nicht

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    1. Jeder Produzent der in seinem Vertrag die Arbeitszeiten, Gagen etc. nach Verdi Tarifvertrag festlegt, arbeitet so oder so nach Tarfifrecht. Alle anderen arbeiten ( ohne Tarifgebundenheit geht es nur so!! ) nach der gesetzl. AZO ( Arbeitszeit Ordnung ) und somit auf Basis gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten etc. Die meissten unserer täglichen in den TZ festgelegten ” Zusatz-Arbeitsleistungen ” die so im speziell für Filmschaffende auf Produkionsdauer im Verdi-Tarifvertrag so nicht enthalten sind. Die AZO in der 1 : 1 Ausführung möchte glaube ich auch keiner der Produzenten wirklich umsetzen wollen, da es entscheidende “Einschnitte” mit sich brächte und kaum ein Drehtag vollendet werden könnte, ohne gegen die AZO zu verstossen. Man sollte sich natürlich auch gegen die ” aktive Ausführung ” nämlich das sogenannte ” Rosinenpicken im Tarifvertrag ” auch wehren und nicht auf “Teufel komm raus ” alles unterschreiben und abnicken was offensichtlich trotz neuem und sehr verbindlichemTarifvertrag immer noch mit dem Vertragswerk aufgenötigt wird. Dies ist nämlich das grundsätzliche Problem von und für uns ALLE. Macht es der eine nicht finden wir nen anderen…..”der machts auch noch günstiger”….!! Dies ist kein Aufruf zur “Palast-Revolte” sondern ein dezenter Hinweis darauf, wie wir unser Dasein welches schwierig genug ist auch mal so absichern, dass wir allen etwas gutes tun und nicht alles mitmachen!!
      LG

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