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Vergütung nach Urhebervertragsrechtsgesetz und Erfolgsbeteiligung

BVK vereinbart gemeinsame Vergütungsregeln mit ProSiebenSat.1 TV Deutschland

Der Berufsverband Kinematographie BVK hat gemeinsame Vergütungsregeln mit ProSiebenSat.1 TV Deutschland vereinbart. Ab sofort werden auch freischaffende Kameraleute am Erfolg Ihres Werkes beteiligt.

Die Meldung im Wortlaut:

“Berufsverband Kinematografie vereinbart Gemeinsame Vergütungsregeln mit ProSiebenSat.1 TV Deutschland

Unterföhring, 17. August 2016. Zügige und konstruktive Gespräche: Der Berufsverband Kinematografie e.V. (BVK) hat sich mit der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH auf Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) gemäß § 36 Urheberrechtsgesetz verständigt. Damit haben der Berufsverband der freischaffenden, bildgestaltenden Kameraleute und die Sendergruppe eine kollektivvertragliche Regelung nach dem Urhebervertragsrecht erzielt. Sie gilt für alle Sender der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, die sich damit – nach den Vereinbarungen mit dem VDD, dem BFFS und BVR – erneut nachhaltig zu ihrer Branchenverantwortung bekennt.

Zum ersten Mal erhalten freischaffende, bildgestaltende Kameraleute von einem privaten Sender ab einer bestimmten Zuschauerreichweite eine Erfolgsbeteiligung – dazu zählen auch Internetklicks und DVDs/BluRays. Eine Beteiligung an Vertriebserlösen wurde ebenfalls vereinbart.

Dr. Michael Neubauer, Geschäftsführer des BVK: „In vier Verhandlungsrunden haben wir auf der Basis bereits bestehender GVR auch für die Kinematografen eine Lösung gefunden. Möglich war das, weil sich ProSiebenSat.1 gegenüber dem BVK offen und fair verhalten hat. Ausgerechnet eine Sendergruppe, die ohne fließende Gebühren jeden Euro am Markt verdienen muss, ist uns in den Verhandlungen konstruktiv entgegengekommen. Die Rückwirkung bis 2002 setzt gute Maßstäbe, an denen sich öffentlich-rechtliche Sender messen lassen müssen. Mit 40 bis 50 Prozent der Beteiligung von Autoren / Regisseuren wird auch der Bedeutung der Kinematografie Rechnung getragen. Die besonderen Bedingungen, unter denen Privatsender arbeiten, wurden strukturell berücksichtigt.“

Stefan Thul, EVP Production Management & stv. kaufmännischer Geschäftsführer der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH: „Der Weg bis zur Einigung war sehr konstruktiv. Ich freue mich, dass wir uns so zügig auf gemeinsame Vergütungsregeln verständigen konnten. Auf beiden Seiten stand bei den Verhandlungen der Wille zu einer sinnvollen Einigung im Vordergrund. Das Ergebnis: ein erfolgreicher und tragbarer Abschluss, mit dem unsere Sendergruppe erneut nachhaltig ihre Verantwortung innerhalb der Branche wahrnimmt.“

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln treten am 17. August 2016 in Kraft. Erste Auszahlungen an die Berechtigten werden noch im Laufe des Jahres 2016 erfolgen.”

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