Anzeige
Anzeige

Kamera Drohne

Aus dem heutigen Alltag von Kameraleuten kaum noch wegzudenken – die Kameradrohne. Diese Fluggeräte ermöglichen den Filmschaffenden neue Perspektiven. Aber beim Betrieb der Geräte gibt es einiges zu Beachten:

Die Drohnenverordnung:

Drohnen 2.0-5.0kg:

Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen. Darüber hinaus müssen sie besondere Kenntnisse nachweisen. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung ausgestellt.

Drohen 5.0 und mehr kg und mehr als 100 Meter Höhe:

Sie benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.

Flughöhe über 100 Meter:

Der Einsatz von Drohen über 100 Metern Flughöhe ist grundsätzlich verboten. Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis kann bei den Landesluftfahrtbehörden beantragt werden. Generell dürfen Drohnen oder Modellflugzeuge nur in Sichtweite geflogen werden.

Generell gilt:

Drohnen oder Modellflugzeuge müssen stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.

Verboten ist:

Verboten ist jegliche Behinderung oder Gefährdung, der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen von Flugplätzen, Verboten ist der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

*(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Januar 2017)