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Bavaria / Euro Video vs. Jost Vacano

BVK äußert sich zu “Boot”-Urheberrechtsprozess

Der Bundesverband Kinematografie (BVK) hat zum laufenden Urheberrechtsprozess zwischen Jost Vacano und Bavaria Film / EuroVideo das Wort ergriffen und bezeichnet die einseitige Verkündung einer nachträglichen Vergütung durch die beiden an den klagenden Kameramann als “Urhebervergütung nach Gutsherrenart”.

Logo des BVK

Bavaria Film und EuroVideo, so der BVK, hätten als Beklagte im Verfahren vor dem OLG München einseitig die Erledigung des Rechtsstreits um faire Nachvergütung und Beteiligung für den bekannten Kameramann Jost Vacano in Sachen „Das Boot“ verkündet. Das sei jedoch rechtlich nicht möglich, denn nur der nur der klagende Kameramann könne im Verfahren Ansprüche für erledigt erklären. Wie Jost Vacano “Film & TV Kamera” dazu erklärte, gibt es aber weder eine außergerichtliche Einigung der Parteien, noch hätten die beklagten Parteien überhaupt mit ihm Kontakt aufgenommen. “Film & TV Kamera” wird in Kürze ein ausführliches Gespräch mit dem Kameramann über dieses Thema führen.

Der BVK stellt fest, dass man über eineinhalb Jahrzehnte versucht habe, den Kläger mürbe zu machen, dessen Bildgestaltung wesentlich mitverantwortlich für den Welterfolg Filmwerks “Das Boot” gewesen sei, und kritisiert,
das öffentlich-rechtliche Tochterunternehmen Bavaria Film verkünde eigenmächtig das Ende eines Prozesses, in dem sie beklagt sei, um ein Urteil zu vermeiden.

“Es ist bedauerlich”, so der BVK im Wortlaut, “dass man anstatt zu verhandeln und GVR mit den repräsentativen Berufsverbänden abzuschließen, Unmengen von Geldmitteln für Prozesse ausgibt, um Urheber von der Beteiligung an der Früchten ihrer Arbeit auszuschließen. Auch das Verfahren um ,Das Boot‘ hat nicht für größere Offenheit und Verhandlungswillen der Sender gesorgt. Man zieht es vor, erhebliche Mittel auch im ,freien Markt‘ in Streitigkeiten gegen Urheber zu verwenden, anstatt für sie. Urheberrechtsumsetzung nach Gutsherrenart. Seit vielen Jahren bemühen sich repräsentative Urheberverbände um angemessene Folgevergütungen für Werknutzungen. Während mehrere private Sendergruppen sich aufgeschlossen zeigten und nach Ver-handlungen Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) zustandekamen, versuchen öffentlich-rechtliche Anstalten noch immer, das seit zwanzig Jahren geltende Urheberrecht auf Erlösbeteiligung der Kreativen auszusitzen. Jüngst musste gar der Bundesgerichtshof entscheiden, um das ZDF mit den Urheberverbänden der Kameraleute, Editoren, Szenen- und Kostümbildner in eine Schlichtung zu zwingen. Gegen ernsthafte Verhandlungen hatte man sich gesträubt. Gerade öffentlich-rechtliche Sender sollten durch verantwortliches Handeln und den rechtlich einwandfreien Umgang mit Gebühren faire Vergütungen auch für die Urheber garantieren.”

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Kommentar zu diesem Artikel

  1. „ Gerade öffentlich-rechtliche Sender sollten durch verantwortliches Handeln und den rechtlich einwandfreien Umgang mit Gebühren faire Vergütungen“…
    Ich würde sagen nicht nur garantieren, sondern: „…Vorleben und Vorbild sein.“
    Ich setze mich gern für die ÖR ein und halte einen Fortbestand für wichtig, u.a. – aber nicht nur- in der Berichterstattung. Aber dieses Verhalten hier ist beschämend.

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