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Kameramann Jost Vacano kämpft um Umsatzbeteiligung

Im Rechtsstreit um eine Nachvergütung für seine Arbeit am Film DAS BOOT (DE 1981) hat der prominente Kameramann Jost Vacano, BVK, einen ersten Erfolg erreicht. Das Oberlandesgericht München verpflichtete jetzt die Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video und den Westdeutschen Rundfunk, dem Chefkameramann Auskunft über die Vermarktung des weltweit erfolgreichen Films von Regisseur Wolfgang Petersen zu erteilen. Erst dann könne er ausrechnen, was ihm an zusätzlichem Honorar noch zustehe.

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Jost Vacano (rechts im Bild) 1980 am Set von DAS BOOT. Foto: Karlheinz Vogelmann.

Der 79jährige fordert eine nachträgliche Umsatzbeteiligung, da seine Pauschalvergütung in den Jahren 1980 und 1981 in „auffälligem Missverhältnis“ zum Welterfolg von DAS BOOT stehe. Vacano erhielt damals 180.000 Mark, das entspricht etwa 92.000 Euro. Als zusätzliches Argument für seinen Anspruch wies Vacano auf die Kameratechnik hin, die er eigens für die Unterwasser-Sequenzen und für die (kreiselstabilisierten) handgehaltenen Fahrten durch das U-Boot entwickelt hatte.

Vacanos mögliche Forderungen werden auf etwa eine halbe Million Euro geschätzt. Bis zum Urteilsspruch ging der WDR von unbegründeten Ansprüchen aus. Die Bavaria hingegen stellte bereits vorab einen rechtlichen Vergleich in Aussicht, falls Vacano- wie nun geschehen- das Auskunftsrecht bekommen sollte.

DAS BOOT ist eine Verfilmung des gleichnamigen Romans von Lothar-Günther Buchheim (Piper, München, 1973). Der Film wurde mit einem Budget von 32 Millionen DM realisiert und war 1983 sechsmal für den Oscar nominiert (auch Jost Vacano in der Kategorie „Beste Kamera“) und gilt als ein Grundstein für den Umzug von Wolfgang Petersen nach Hollywood. Mit 5,8 Millionen Zuschauern in Deutschland gehört  DAS BOOT zu den zehn erfolgreichsten deutschen Filmen. In den USA liegt der Film mit einem Einspielergebnis von 11.487.676 US-Dollar hinter DIE UNENDLICHE GESCHICHTE an zweiter Stelle aller deutschen Filme.

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Kommentar zu diesem Artikel

  1. Die angestrebte „Nachvergütung“ ist zwar seinem ursprünglichem Vertrag entsprechend nicht unbedingt Branchenüblich. Jedoch gönne ich ihm eine zusätzliche Gage.
    Jost sollte aber auch nicht vergessen, dass viele andere Kollegen (Kamera und Assistenten) sich ebenso voll für das Boot eingesetzt und auch für ihn zugearbeitet haben.
    Ob es nun an der Atlantikküste , im Bodensee, oder stundenlang in und unter Wasser im Bavaria-Wasserbecken, in Ruinen und nicht nur in gebauten Dekorationen u.ä. und meist sogar bei „Sauwetter“ war.
    Auch diese, seine Kollegen – alle mit den selben Verträgen -haben auch Anteil an seinem Erfolg!
    Bitte vergiss das nicht Jost!
    Es geht dabei nicht ums Geld – ein nachträgliches Danke genügt auch!
    Jörg Geiling

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